Aufgaben
Die Aufgaben des Parlamentsarchivs sind im Bundesarchivgesetz definiert und umfassen das Erfassen, Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Instandsetzen, Ordnen, Erschließen, Verwerten und Nutzbarmachen von Archivgut des Bundes für die Erforschung der Geschichte und Gegenwart, für sonstige Forschung und Wissenschaft, für die Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung sowie für berechtigte Belange der Bürgerinnen und Bürger (§ 2 Z 5).