"…zu einer Bibliothek des Reichsrathes vollkommen geeignet…"
Mit der Allerhöchsten kaiserlichen Entschließung vom 11. Mai 1869 ist endlich jener Formalakt vollzogen, der aus der Bibliothek des Staatsrats die des Reichsrats, der Volksvertretung der cisleithanischen Hälfte der Donaumonarchie, werden lässt.
Kaiser Franz Joseph I. entspricht damit dem dringenden Wunsch der Abgeordneten, repräsentiert durch den Reichsratspräsidenten Moriz von Kaiserfeld, nach einer adäquaten eigenständigen Informationsversorgung und legt so den Grundstein für die 150-jährige Geschichte der Parlamentsbibliothek, die, wie sich zeigen wird, auf das Engste mit der Entwicklung der österreichischen Demokratie, des Parlamentarismus und seiner Verwaltung verbunden sein wird.