Fachinfos - Judikaturauswertungen 08.07.2021

Aufhebung der Immunität von türkischen oppositionellen Abgeordneten

EGMR erachtete Abgeordnete durch Verfassungsänderung in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. EGMR 4.5.2021, 68136/16, Kerestecioğlu Demir gg. Türkei (8. Juli 2021)

Sachverhalt

Filiz Kerestecioğlu Demir ist türkische Staatsangehörige und seit Juni 2015 Mitglied der Großen Nationalversammlung der Türkei (= des türkischen Parlaments). Ende Juli 2015 machte der türkische Präsident Recep Tayyıp Erdoğan in einer Presseerklärung deutlich, dass die AnführerInnen der HDP (Halkların Demokratik Partisi, „Demokratische Partei der Völker“) – der Partei, der auch Kerestecioğlu Demir angehört – für terroristische Taten bezahlen werden müssten. Am folgenden Tag reichten alle Mitglieder der HDP (einschließlich Kerestecioğlu Demir) einen Antrag auf Aberkennung ihrer parlamentarischen Immunität beim Büro der Großen Nationalversammlung ein. Einige Tage später informierte das Büro den Vorsitzenden der HDP-Fraktion, dass es aufgrund der Geschäftsordnung unzulässig sei, Abgeordneten auf ihr Verlangen hin die Immunität abzuerkennen. Im November 2015 und im Juni 2018 wurde Kerestecioğlu Demir wiedergewählt.

Gemäß einem Untersuchungsbericht der Istanbuler Polizei soll Kerestecioğlu Demir im Februar 2016 gemeinsam mit ungefähr 100 anderen Frauen während einer nicht angezeigten Versammlung provokante Slogans skandiert haben (unter anderem den Slogan „Wir werden durch Widerstand siegen“), woraufhin sie – was Kerestecioğlu Demir bestreitet – von einem Polizisten verwarnt worden sein sollen. Im Mai 2016 legte die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium einen Ermittlungsbericht vor, in dem sie mit Blick auf die Ereignisse im Februar 2016 die Aberkennung der parlamentarischen Immunität von Kerestecioğlu Demir forderte. Zehn Tage später beschloss die Große Nationalversammlung eine Verfassungsänderung, mit der automatisch die parlamentarische Immunität aller Abgeordneten aberkannt wurde, hinsichtlich derer zuvor ein entsprechendes Aberkennungsersuchen gestellt worden war. Durch diese Verfassungsänderung wurde insgesamt 154 von 550 Mitgliedern der Großen Nationalversammlung (darunter 55 Mitgliedern der HDP), darunter auch Kerestecioğlu Demir, die Immunität aberkannt.

Mehrere Abgeordnete wandten sich gegen die Verfassungsänderung an das türkische Verfassungsgericht und forderten deren Aufhebung; die Beschwerden wurden jedoch im Juni 2016 abgewiesen, weil das Verfassungsgericht eine Verfassungsänderung nur auf Antrag des Präsidenten der Republik oder eines Fünftels der Mitglieder der Großen Nationalversammlung prüfen könne.

Infolge der Aufhebung der Immunität nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Kerestecioğlu Demir auf. Im Oktober 2016 erfolgte die Anklage wegen Teilnahme an einer gesetzwidrigen Versammlung. Das erstinstanzliche Gericht sprach Kerestecioğlu Demir im Jänner 2018 frei, da es sich um eine friedliche Versammlung gehandelt habe. Das zweitinstanzliche Gericht, das auf Berufung der Staatsanwaltschaft hin angerufen wurde, hob das erstinstanzliche Urteil auf. Auch im wiederholten erstinstanzlichen Verfahren wurde Kerestecioğlu Demir im Februar 2019 freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erneut Berufung ein; dieses Verfahren ist aktuell noch anhängig.

Kerestecioğlu Demir wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und brachte vor, durch die Verfassungsänderung vom Mai 2016, mit der ihre parlamentarische Immunität aufgehoben worden war, unter anderem in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) und ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) verletzt worden zu sein.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der EGMR betonte eingangs, dass er die Beschwerde vor dem Hintergrund seiner bisherigen Rechtsprechung und mit Blick auf die Behauptungen der Beschwerdeführerin nur unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf freie Meinungsäußerung beurteilen wird.

Die Verfassungsänderung, mit der 154 Mitgliedern der Großen Nationalversammlung die parlamentarische Immunität entzogen worden war, zielte dem EGMR zufolge darauf ab, den politischen Diskurs der betroffenen Abgeordneten zu beschneiden. Dadurch sei es zu einem Eingriff in das Recht von Kerestecioğlu Demir auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK gekommen.

Dieser Eingriff sei im Konkreten anlassfallbezogen erfolgt und habe – erstmalig in der türkischen Verfassungsgeschichte – auf bestimmte Personen, vornehmlich Abgeordnete der Opposition, abgezielt. Gesetze solcher Art, die auf einzelne Individuen abstellen, seien mit dem Rechtsstaat unvereinbar. Im vorliegenden Fall sei es zu einem Missbrauch des Verfahrens der Verfassungsänderung gekommen. Mit Blick auf die parlamentarische Praxis in der Türkei hätten die Abgeordneten vernünftigerweise nicht damit rechnen müssen, dass ihnen während ihres Mandats die Immunität in der konkreten Art und Weise entzogen würde. Mangels Vorhersehbarkeit des Eingriffs sei Kerestecioğlu Demir daher in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK verletzt worden.

Vgl. zu diesem Verfahren die Pressemitteilung (in englischer Sprache) und den Volltext der Entscheidung (in französischer Sprache).

Vgl. zur Thematik auch die Entscheidung des EGMR vom 22.12.2020, 14305/17, Demirtaş gg. Türkei (no. 2).