Sachverhalt
Die Freiheitlichen Parteien Österreichs (FPÖ), konkret die Bundespartei und die neun Landesparteien, hatten von der Republik Österreich Schadenersatz für frustrierte Wahlkampf- und Wahlwerbungskosten im Zusammenhang mit der Aufhebung der ersten Stichwahl (zweiter Wahlgang) sowie der Verschiebung der zu wiederholenden Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 in Höhe von insgesamt € 3.411.084,46 begehrt.
Der zweite Wahlgang wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen festgestellter Verstöße gegen den verfassungsgesetzlichen Grundsatz der geheimen Wahl und gegen Bestimmungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes (BPräsWG) aufgehoben (insb. weil Briefwahlkarten in 14 Wahlbezirken vorzeitig geöffnet bzw. ausgezählt wurden und – auch im Hinblick auf den knappen Stimmenunterschied zwischen den Kandidaten – Manipulationen nicht ausgeschlossen werden konnten). Der Termin der zu wiederholenden Stichwahl wurde mittels Verordnung der Bundesregierung für den 2. Oktober 2016 festgesetzt und in der Folge durch den Bundesgesetzgeber auf den 4. Dezember 2016 verschoben (BGBl. I Nr. 86/2016).