Sachverhalt
Der Landtag Rheinland-Pfalz nahm im Dezember 2020 im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Landtagswahl im März 2021 eine Änderung des Landeswahlgesetzes vor. Neben einer (flächendeckenden) Einführung der Briefwahl wurde auch die Sammlung von Unterstützungserklärungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen durch nicht im Landtag vertretene Parteien erleichtert: Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde auf allen Wahlkreisebenen um 75 % gesenkt. Für die Landesliste wurde diese Zahl also von 2.080 auf 520 reduziert. Die nicht im Landtag von Rheinland-Pfalz vertretene Partei Liberal-Konservative Reformer bekämpfte diese Senkung vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH R.-Pf.) als unzureichend.