OLG Frankfurt am Main 8.6.2022, Az. 3 Ss-OWi 591/22
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) bestätigte die Verhängung einer Geldstrafe über einen deutschen Landtagsabgeordneten wegen Verstoßes gegen die Corona-Maskenpflicht im Zuge einer Sitzung des Kreistages. Die Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde würden nicht vorliegen. Das Gericht wies ergänzend darauf hin, dass die Immunität des Abgeordneten in Bußgeldverfahren nicht zum Tragen kommt.