Sachverhalt
Oriol Junqueras i Vies wurde im Jänner 2016 zum Vizepräsidenten der Autonomen Regierung Katalonien gewählt und im Anschluss an das Referendum zur Selbstbestimmung Kataloniens u.a. wegen Rebellion verhaftet. Junqueras i Vies kandidierte im Mai 2019 für das Europäische Parlament (EP) und wurde von der zentralen spanischen Wahlkommission mit Entscheidung vom 13. Juni 2019 als gewählter Abgeordneter bekannt gegeben. Sein Antrag, die Haftanstalt verlassen zu dürfen, um zur Ablegung des (nach spanischem Recht erforderlichen) Eides auf die spanische Verfassung nach Madrid reisen zu können, wurde allerdings abgelehnt: Die Wahlbehörden erklärten daraufhin seinen Sitz im EP für vakant.
Am 14. Oktober 2019 wurde Junqueras i Vies vom spanischen Höchstgericht (Tribunal Supremo) zu 13 Jahren Haft und zum Verlust aller öffentlichen Ämter verurteilt, einschließlich jener, die er aufgrund von Wahlen erworben hatte. Am 19. Dezember 2019 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf Vorlage des Tribunal Supremo, dass die Qualität als Mitglied des EP mit der offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses erworben wird – im Fall von Junqueras i Vies war dies der 13. Juni 2019 – und auch die Immunität mit diesem Zeitpunkt zu wirken beginnt (C-502/19). Am 20. Dezember 2019 beantragte die Abgeordnete Diana Riba i Gener daher im Namen von Junqueras i Vies beim Präsidenten des EP Sofortmaßnahmen, damit Junqueras i Vies sofort Immunität zukomme.