Überblick
Das fragmentierte Rechnungswesen mit einem nach kameralistischen Grundsätzen erstellten Budget mit Einnahmen und Ausgaben und einer Jahresbestands- und Jahreserfolgsrechnung (BEV), die im Rahmen des Bundesrechnungsabschlusses vorgelegt wurde, wurde 2013 durch ein integrales Rechnungswesen abgelöst. Die Intention dieser Reform war unter anderem die Defizite des "kameralistischen Steuerungsmonopols zu überwinden" und so die unzeitgemäßen, simplifizierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln der BEV mit neuen Methoden zu ersetzen und bisher mit Null bewertete Positionen, wie beispielsweise Rückstellungen, mit Inhalten zu füllen. Eines hat man mit der Eröffnungsbilanz jedenfalls schon beseitigt: Hat die Jahresbestandsrechnung bisher im hinteren Teil des Bundesrechnungsabschlusses wenige Seiten eingenommen, wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz umfangreiches Material vorgelegt (Geschäftsbericht, Eröffnungsbilanzdokument mit zahlreichen Anhängen, Eröffnungsbilanz für jede Budgetuntergliederung).
In diesem Artikel versuchen wir die Ergebnisse der vorgelegten Eröffnungsbilanz in Hinblick auf ihre Aussagekraft zu analysieren, erklären und reflektieren dabei die Bewertungsmethoden, kontrastieren diese mit internationalen Erfahrungen und diskutieren Weiterentwicklungspotentiale des österreichischen Rechnungswesens im Lichte der vorgelegten Eröffnungsbilanz.
Petra Gschiel und Johann Seiwald (2014): Eröffnungsbilanz des Bundes — Wieviel neue Transparenz entsteht?, ÖHW — Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich, Heft 1‑3, S. 27‑45.