Ein Abgeordneter zum Parlament der autonomen Region Madeira warf mehreren Personen vor, Straftaten begangen zu haben: Er beschuldigte einen Politiker der Veruntreuung, einen Staatsanwalt der Korruption, einen Unternehmer der Beteiligung an Betrug und einen Vollstreckungsanwalt des Mordes an einem Politiker.
Der Abgeordnete weigerte sich zudem, der Staatsanwaltschaft die Identität eines Autoren offenzulegen, der einen Artikel in einer Lokalzeitung geschrieben hatte, die der Abgeordnete kontrollierte. Außerdem missachtete der Abgeordnete eine gerichtliche Anordnung, bestimmte Aussagen von Websites, die er betreute, zu löschen.
Wegen all dieser Handlungen leitete das Strafgericht Madeiras ein Verfahren wegen schwerer Verleumdung und schweren Ungehorsams ein. Bei der ersten Anhörung erschien der Anwalt des Abgeordneten nicht, weshalb das Gericht ihm einen Verfahrenshilfeanwalt beigab. Dieser suchte aber darum an, von der Vertretung entbunden zu werden, weshalb ein neuer Anwalt bestellt wurde, der aber auch ansuchte, den Abgeordneten nicht vertreten zu müssen. Ab der zweiten Anhörung vertrat schließlich eine Verfahrenshilfeanwältin den Abgeordneten. Die Anwältin begehrte noch während der zweiten Anhörung eine fünftägige Unterbrechung des Verfahrens. Das Gericht kam dem nicht nach, weil die Anhörung nicht komplex sei. Nach der fünften Anhörung unterbrach das Gericht jedoch die Verhandlungen für sechs Tage, um der Anwältin Zeit zu geben, die Verfahrensakten zu prüfen. Das Gericht erlaubte der Anwältin auch, die Akten außerhalb des Gerichtsgebäudes zu lesen. Insgesamt fanden 19 Anhörungen statt, bei 18 vertrat die Anwältin den Abgeordneten.
Das Gericht verurteilte den Abgeordneten schließlich wegen schwerer Verleumdung und schweren Ungehorsams. Nachdem er bereits sechs Vorstrafen wegen Verleumdungen vorwies, verurteilte das Gericht ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Außerdem verpflichtete es ihn zu Schadenersatzzahlungen an die Opfer seiner Verleumdungen, insgesamt in Höhe von € 28.000. Der Abgeordnete erhob dagegen ein Rechtsmittel. Das Rechtsmittelgericht Lissabon bestätigte die Freiheitsstrafe, setzte sie aber zur Bewährung aus. Der Abgeordnete erhob sodann Beschwerde an den EGMR und brachte vor, seine Rechte gemäß Art. 6 EMRK seien verletzt worden, weil seine Anwältin keine Zeit gehabt hätte, die Akten zu studieren und den Fall mit ihm zu besprechen. Außerdem verletze die Strafe seine Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK als Parlamentsabgeordneter.