Sachverhalt
Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss, im Folgenden: UsA) wurde am 22. Jänner 2020 eingesetzt. Zunächst erklärte der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates (GO-A) das Verlangen auf Einsetzung des UsA für teilweise unzulässig und grenzte den Untersuchungsgegenstand ein.
Infolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 3. März 2020 (UA 1/2020), mit dem festgestellt wurde, dass der Beschluss des GO-A über die teilweise Unzulässigkeit des Einsetzungsverlangens rechtswidrig war, fasste der GO-A einen ergänzenden grundsätzlichen Beweisbeschluss, mit dem die Mitglieder der Bundesregierung zur vollständigen Vorlage von Akten und Unterlagen im Umfang des uneingeschränkten Untersuchungsgegenstandes verpflichtet wurden.