Sachverhalt
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) erging im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf Vorlage des Spanischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo).
Der Kläger des Ausgangsverfahrens, Herr Junqueras Vies, war im Rahmen der Durchführung des Referendums zur Selbstbestimmung Kataloniens zum Vizepräsidenten der Autonomen Regierung Katalonien gewählt und im Anschluss daran im Zuge eines Strafverfahrens wegen Rebellion in Untersuchungshaft genommen worden. Während des Hauptverfahrens kandidierte er für das Europäische Parlament (EP) und wurde von der zentralen spanischen Wahlkommission mit Entscheidung vom 13. Juni 2019 als gewählter Abgeordneter bekannt gegeben. Nachdem gemäß Art. 224 des spanischen Wahlgesetzes die zum EP gewählten Personen einen Eid auf die spanische Verfassung ablegen müssen, beantragte Herr Junqueras Vies eine außerordentliche Erlaubnis, die Haftanstalt zu diesem Zwecke verlassen zu können. Nachdem ihm diese verweigert worden war, erließ die Wahlkommission eine Entscheidung, in der sie den Sitz von Herrn Junqueras Vies für vakant erklärte und übermittelte gleichzeitig dem EP eine Liste der in Spanien gewählten Angeordneten ohne den Namen von Herrn Junqueras Vies.