Sachverhalt
Die Antragstellerin ist Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz sowie der Alternative für Deutschland (AfD) und gehörte zunächst der Fraktion der AfD im Landtag an. Aus dieser trat sie am 7. August 2019 aus. Am 20. Jänner 2020 ging beim Präsidenten des Landtages ein undatiertes Schreiben der Antragstellerin ein, in dem diese mitteilte, dass sie mit einem weiteren fraktionslosen Mitglied des Landtages die „Freie Alternative Gruppe im Landtag“ gegründet hätte. Die Antragstellerin ersuchte um Anerkennung der Gruppe durch den Ältestenrat, finanzielle Unterstützung und Gleichstellung der Redezeit mit den anderen Oppositionsfraktionen, Sitz in Ausschüssen und Bereitstellung von Büroräumen sowie Parkplätzen.
Der Ältestenrat befasste sich am 10. März 2020 mit diesem Antrag und empfahl dem Landtag die Ablehnung, da weder die Geschäftsordnung des Landtages noch das Fraktionsgesetz Bestimmungen über die Anerkennung solcher Gruppen enthielten. Diese sei auch verfassungsrechtlich nicht geboten.
Der Landtag ging im Sinne der Beschlussempfehlung vor und lehnte am 27. März 2020 den Antrag auf Anerkennung der Gruppe einstimmig ab. Die Antragstellerin und der weitere fraktionslose Abgeordnete waren nicht anwesend.