Fachinfos - Publikationen 01.06.2014

Neues Haushaltsrecht - Impuls für Gleichstellung und Gender Budgeting?

Überblick

Gleichstellung bedeutet die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungs­potential in einer Gesellschaft (Chancen­gleichheit). Die Strategie zur effektiven Umsetzung der Gleichstellung wird als Gender Mainstreaming bezeichnet. Durch das neue Haushalts­recht sollte die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im gesamten Kreislauf der Haushaltsführung verankert werden und Gender Budgeting dazu als Analyse- und Steuerungs­instrument einen wesentlichen Beitrag leisten. Gender Budgeting umfasst eine gender­basierte Beurteilung von Budgets, das Aufzeigen der gleichstellungs­bezogenen Wirkung staatlicher Einzahlungen (Steuern, Abgaben) und Auszahlungen (Förderungen, Sach­ausgaben) und deren Umgestaltung zur Förderung der Geschlechter­gleichstellung.

Dazu finden sich erstmalig im Bundes­voranschlag 2013 und in deutlich geringerem Ausmaß auch im Strategie­bericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2107 entsprechende Angaben, die jedoch noch aussage­kräftiger gestaltet und besser zwischen den Ressorts koordiniert werden müssen. Es werden aber jedenfalls alle wesentlichen gleichstellungs­relevanten Problem­felder angesprochen und die parlamentarische Diskussion machte ein entsprechendes politisches Interesse an der Thematik deutlich. Auch die Kontroll­instanzen auf parlamentarischer Ebene (Rechnungshof und Budgetdienst) haben diese ebenfalls bereits aufgegriffen. Geringe Fortschritte sind hingegen bisher bei der Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzung von neuen Regelungs­vorhaben zu erkennen.

Helmut Berger und Liane Stangl (2014): Das neue Haushaltsrecht – ein ausreichender Impuls für Gleichstellung und Gender Budgeting?, ÖHW – Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich, Heft 1‑3, S. 46‑70.