Überblick
Gleichstellung bedeutet die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft (Chancengleichheit). Die Strategie zur effektiven Umsetzung der Gleichstellung wird als Gender Mainstreaming bezeichnet. Durch das neue Haushaltsrecht sollte die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im gesamten Kreislauf der Haushaltsführung verankert werden und Gender Budgeting dazu als Analyse- und Steuerungsinstrument einen wesentlichen Beitrag leisten. Gender Budgeting umfasst eine genderbasierte Beurteilung von Budgets, das Aufzeigen der gleichstellungsbezogenen Wirkung staatlicher Einzahlungen (Steuern, Abgaben) und Auszahlungen (Förderungen, Sachausgaben) und deren Umgestaltung zur Förderung der Geschlechtergleichstellung.
Dazu finden sich erstmalig im Bundesvoranschlag 2013 und in deutlich geringerem Ausmaß auch im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2107 entsprechende Angaben, die jedoch noch aussagekräftiger gestaltet und besser zwischen den Ressorts koordiniert werden müssen. Es werden aber jedenfalls alle wesentlichen gleichstellungsrelevanten Problemfelder angesprochen und die parlamentarische Diskussion machte ein entsprechendes politisches Interesse an der Thematik deutlich. Auch die Kontrollinstanzen auf parlamentarischer Ebene (Rechnungshof und Budgetdienst) haben diese ebenfalls bereits aufgegriffen. Geringe Fortschritte sind hingegen bisher bei der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung von neuen Regelungsvorhaben zu erkennen.
Helmut Berger und Liane Stangl (2014): Das neue Haushaltsrecht – ein ausreichender Impuls für Gleichstellung und Gender Budgeting?, ÖHW – Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich, Heft 1‑3, S. 46‑70.