Burgenland: Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes über die Verfassung des Burgenlandes und der Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages
Mit dem am 2. Juli 2020 beschlossenen Gesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz über die Verfassung des Burgenlandes und die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages geändert werden (LGBI. Nr. 43/2020, Kundmachungsdatum: 8. Juli 2020), wird ein Verfassungsreformpaket, dessen Fokus in der Stärkung der Minderheitenrechte gelegen ist, umgesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Senkung der für die Gründung eines Klubs erforderlichen Mitgliederzahl auf zwei Landtagsabgeordnete, ebenso wie die Neufassung der Überprüfungsmöglichkeiten der Geschäftsführung der Landesregierung und des Fragerechts im Landtag. Abseits dessen werden mit der vorliegenden Novelle bundesverfassungsrechtliche Änderungen landesverfassungsrechtlich nachvollzogen.