Niederösterreichischer Landtag: Änderung der Geschäftsordnung (LGO 2001)
Mit dem am 26. Juni 2019 beschlossenen Landesgesetz (LGBl. Nr. 75/2019) wurde die Geschäftsordnung – LGO 2001 geändert und ein neuer § 16a LGO 2001 eingefügt, welcher der Systematik und dem Inhalt nach der bundesgesetzlichen Regelung des § 10 Bundesbezügegesetz nachgebildet ist. Den Mitgliedern des Niederösterreichischen Landtages gebührt demnach für alle Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandates entstehen (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebsausgaben und Ausgaben für Mitarbeiter/innen, alle sonstigen Aufwendungen mit Ausnahme allfälliger Bewirtungskosten), eine Vergütung. Die monatliche Summe richtet sich nach der Entfernung des Wohnsitzes des Mitgliedes des Niederösterreichischen Landtages vom Sitz des Niederösterreichischen Landtages.