Sachverhalt
Am 25. Juli 2016 strahlte der ORF ein „Sommergespräch“ mit dem Parteichef der zum damaligen Zeitpunkt im Nationalrat vertretenen Partei „Team Stronach“ aus. Im Anschluss analysierte ein Politikwissenschafter dieses Gespräch in der ZIB 2. Dabei sagte er unter anderem: „Ja ich fühle mich ehrlich gesagt eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die eigenen Parteimitglieder vom Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen[,] um herauszufinden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem.“
In der Folge stellte die Kommunikationsbehörde Austria – auf Grund einer Beschwerde – fest, dass diese Aussage das im ORF-Gesetz normierte Objektivitätsgebot verletzt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht ab. Der ORF sah sich dadurch in seiner Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit verletzt und erhob Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).