Überblick
Die Erwartungen an die in zwei Etappen 2009 und 2013 umgesetzte Haushaltsrechtsreform waren hochgesteckt. Angestrebt wurde eine umfassende Systemänderung, die in unterschiedlichen Bereichen mit einem gänzlich neuen Zugang zur Budgetierung und zur Finanzsteuerung des Bundes verbunden ist. Die Haushaltsrechtsreform zielte darauf ab, sowohl die Qualität der Budgetprozesse und der Haushaltsführung zu verbessern als auch die Informationsgrundlagen des Nationalrats zu erweitern und diesem ausreichende Budgetsteuerungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Die Haushaltsrechtsreform des Bundes hat zu einer wesentlichen Modernisierung des österreichischen Haushaltswesens beigetragen. Die neu eingeführten Instrumente und Grundsätze entsprechen internationalen Standards.
Dennoch zeigt sich nach mehr als einem Jahrzehnt auch ein deutlicher Reformbedarf, weil nicht alle gesteckten Ziele und Erwartungen voll erfüllt wurden. Dieser betrifft beispielsweise die mittelfristige Budgetplanung, die sukzessive an Bedeutung verloren hat. Aus Sicht der parlamentarischen Mitwirkung und Kontrolle ist auch die hohe Flexibilität im Budgetvollzug durch eine weitere Reduzierung der ohnehin geringen Anzahl an Globalbudgets, ein sehr großzügig ausgestaltetes Rücklagensystem ohne betragliche, sachliche oder zeitliche Beschränkungen und die hohen Ermächtigungen im jeweiligen BFG in mehrfacher Hinsicht problematisch. Auch die zur Umsetzung der Wirkungsorientierung eingeführten Instrumente bedürfen einer Nachschärfung, um ihnen ein stärkeres Gewicht zu verleihen.
Helmut Berger (2023): Reformbedarf im Haushaltsrecht aus Sicht der parlamentarischen Mitwirkung und Kontrolle, ÖHW – Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich, Heft 2, S. 193‑218.