Sachverhalt
Der russische Oppositionspolitiker Alexei Nawalny wandte sich am 20. Jänner 2021 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und beantragte gemäß Art. 39 der Verfahrensordnung des EGMR, dass der EGMR mittels vorläufiger Maßnahme gegenüber der russischen Regierung anordne, ihn aus der Haft in Russland zu entlassen.
Der EGMR beschloss am 21. Jänner 2021, die Prüfung des Antrages solange auszusetzen, bis die russische Regierung Informationen darüber vorlege, ob für Nawalny – mit Blick auf seine beinahe tödliche Vergiftung mit Nervengas im August 2020 und das bisherige Nicht-Ausfindigmachen der dafür Verantwortlichen – weiterhin Lebensgefahr bestehe, ob bzw. welche Maßnahmen Russland gegebenenfalls zum Schutz Nawalnys in der Haft ergreife und ob seine Anhaltung und Behandlung den europäischen Haftbedingungen entspreche.