Fachinfos - Judikaturauswertungen

Russland: Anordnung des EGMR

Aufforderung an Russland zur unverzüglichen Freilassung von Alexei Nawalny (12. April 2021)

Sachverhalt

Der russische Oppositionspolitiker Alexei Nawalny wandte sich am 20. Jänner 2021 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und beantragte gemäß Art. 39 der Verfahrensordnung des EGMR, dass der EGMR mittels vorläufiger Maßnahme gegenüber der russischen Regierung anordne, ihn aus der Haft in Russland zu entlassen.

Der EGMR beschloss am 21. Jänner 2021, die Prüfung des Antrages solange auszusetzen, bis die russische Regierung Informationen darüber vorlege, ob für Nawalny – mit Blick auf seine beinahe tödliche Vergiftung mit Nervengas im August 2020 und das bisherige Nicht-Ausfindigmachen der dafür Verantwortlichen – weiterhin Lebensgefahr bestehe, ob bzw. welche Maßnahmen Russland gegebenenfalls zum Schutz Nawalnys in der Haft ergreife und ob seine Anhaltung und Behandlung den europäischen Haftbedingungen entspreche.

Die russische Regierung antwortete am 26. Jänner 2021, dass Nawalny in einem sicher bewachten Gefängnis untergebracht sei und seine Zelle videoüberwacht werde. Nawalny habe Zugang zu elektronischer Kommunikation sowie das Recht auf Telefonate und sei bereits mehrmals von seinen Anwält/inn/en sowie von Mitgliedern einer öffentlichen Überwachungskommission besucht worden.

Nawalny äußerte sich am 3. Februar 2021 zur Antwort der russischen Regierung und bestritt, dass sein Leben und seine Gesundheit ausreichend geschützt würden.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der EGMR entschied gemäß Art. 39 der Verfahrensordnung, die russische Regierung zur unverzüglichen Freilassung von Nawalny aufzufordern. Der Pressemitteilung zufolge berücksichtigte der EGMR dabei die Art und das Ausmaß der lebensbedrohlichen Umstände Nawalnys. Der Volltext der Anordnung ist nicht veröffentlicht.

Vgl. zu diesem Verfahren die Pressemitteilung (in englischer Sprache).