Hat die Stellungnahme zu Glyphosat nach wie vor Bindungswirkung?
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wandte sich mit der Frage an den RLW-Dienst, ob der Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der EU des Hauptausschusses des NR vom 3. Oktober 2017 betreffend die Zulassung von Glyphosat nach wie vor Bindungswirkung zukommt.