Überblick
Warum konnte ein Bundesland Haftungen in Höhe des Zehnfachen seines Jahresbudgets eingehen? Wie konnte in Salzburg ein Millionenschaden aus risikobehafteten Wertpapierspekulationen entstehen? Kann die Entwicklung in bestimmten öffentlichen Ausgabenbereichen (z. B. im Gesundheitswesen, bei den Pensionen, durch die Staatsverschuldung) die Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen gefährden? Stellt das gegenwärtige System der Finanzkontrolle dafür ein ausreichendes Korrektiv dar? Zunächst muss festgehalten werden, dass bereits eine Reihe von gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurde (z. B. die Neuordnung der Bankenaufsicht, ein Spekulationsverbot für die öffentliche Hand, Festlegung von Haftungsobergrenzen, neue Haushaltsvorschriften und ein neues europäisches System der Bankenabwicklung).
In allen Bereichen der Finanzkontrolle bestehen jedoch noch ungenutzte Möglichkeiten, deren Effektivität zu steigern. Besonders geeignet erscheinen beispielsweise eine spezielle Warnpflicht der Kontrolleinrichtungen gegenüber den Allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte), die Schließung noch bestehender Kontrolllücken, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der (öffentlichen) Finanzkontrolle, die Stärkung der Internen Revisionen, die Verankerung eines "Comply-or-Explain-Prinzips" zu Empfehlungen des Fiskalrates, eine verbindliche Regelung des Informationszugangs des Budgetdienstes sowie die weitere Erhöhung der Transparenz der öffentlichen Finanzen.
Helmut Berger (2015): Strategien zur Steigerung der Wirksamkeit der Finanzkontrolle, ÖHW – Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich, Heft 3‑4, S. 1‑15.