Sachverhalt
In der 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss, im Folgenden: UsA) am 3. Dezember 2020 verlangten fünf Abgeordnete der ÖVP-Fraktion (und somit mehr als ein Viertel der 13 Mitglieder des UsA) schriftlich, die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin, Abgeordnete, Bundessprecherin und Klubobfrau der Grünen und nunmehrige Head of Corporate Responsibility & Sustainability der Novomatic AG, Dr. Eva Glawischnig, als Auskunftsperson zu laden. Die Mehrheit des UsA beschloss daraufhin, den sachlichen Zusammenhang dieses Verlangens mit dem Untersuchungsgegenstand zu bestreiten.
Die fünf ÖVP-Abgeordneten, die das Verlangen auf Ladung gestellt hatten, beantragten in der Folge vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), diesen Beschluss des UsA gemäß Art. 138b Abs. 1 Z 5 B-VG für rechtswidrig zu erklären.