Überblick
Die Forderung nach einer umfassenden Verwaltungsreform wird von vielen Seiten in immer kürzeren Abständen erhoben. Zudem zwingen auch die budgetären Rahmenbedingungen zu strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen. Mehrere in den letzten beiden Jahrzehnten unternommene Anläufe (z. B. Aufgabenreformkommission, Österreich-Konvent, Expertengruppe Verwaltungsreform, Verwaltungsinnovationsprogramme, Verwaltungsqualitätsoffensive) zu mehr Transparenz, Bürgerorientierung und Effizienz in der Verwaltung haben jedoch trotz umfassender Expertenvorschläge und durchaus anzuerkennender Einzelerfolge nicht zu einer umfassenden Neuordnung und Neugestaltung wesentlicher Verwaltungsbereiche geführt. Im Zeitalter der Public Governance kann Verwaltungsreform aber nicht in einer schlichten Kürzung öffentlicher Leistungen oder in einem Rückzug des Staates aus für das Gemeinwohl wichtigen Leistungsbereichen bestehen.
Die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes und die dargestellten Beispiele machen die Notwendigkeit einer Verfassungs- und Verwaltungsreform deutlich. Die Problemanalysen und Lösungsvorschläge der Expertenorganisationen lassen dazu folgende grundlegende Stoßrichtungen erkennen: Transparenz und Faktenwissen sind notwendige Voraussetzungen für eine wirksame Steuerung, Ziele und Strategien müssen die Basis des Verwaltungshandelns bilden, dazu sind geeignete Steuerungssysteme und Entscheidungsstrukturen erforderlich, die Wirkungsorientierung kann dabei als Hebel für Reformen dienen und im Bundesstaat ist eine permanente Abstimmungsnotwendigkeit gegeben.
Helmut Berger (2012): Verwaltungsreform und Deregulierung aus der Sicht der Gebarungskontrolle, in Tagungsband der Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre (ÖGGL), Risiken und Chancen der Verwaltungsreform und Deregulierung, S. 119‑151.