Welche Gesetze schützen das Klima?
Der Eintragungszeitraum für das Klimavolksbegehren wurde mit 22. bis 29. Juni 2020 festgelegt. Aus diesem Anlass wird ein exemplarischer Einblick in das bestehende österreichische Klimaschutzrecht gegeben. Klimaschutzrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es stützt sich sowohl auf Bundeskompetenzen wie z.B. die „Luftreinhaltung“, das „Elektrizitätswesen“ oder die „Umweltverträglichkeitsprüfung“ wie auch auf Landeskompetenzen wie z.B. das Baurecht und die Raumplanung. Finden Bundesgesetze im Kompetenzkatalog des Bundes-Verfassungsgesetzes keine Deckung, so enthalten sie eine spezifische Verfassungsbestimmung zur Regelung der Zuständigkeit. Im Klimaschutzrecht gibt es etliche solcher Kompetenzdeckungsklauseln. Das Klimaschutzrecht geht auf entsprechende Vorgaben im Völker- und Europarecht zurück. Soweit in diesen Gesetzen Zeithorizonte angesprochen werden, reichen diese derzeit bis Ende 2020.