Wer prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen?
Debatten über Verfassungsrecht haben in den letzten fünfzehn Jahren in Europa deutlich zugenommen. Das zeigt sich in den Auseinandersetzungen über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19, den Diskussionen über Rechtsstaatlichkeit in der EU und schwierigen ethischen Entscheidungen wie dem assistierten Suizid, die Verfassungsgerichten zur Entscheidung vorgelegt werden. Damit stellt sich die Frage, wer „das letzte Wort“ in Sachen Verfassung und Grundrechte haben soll: ein gewähltes Parlament oder ein Gericht?
Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst hat anlässlich von 100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG) die erste europaweite Erhebung zum Verhältnis von Parlamenten und Verfassung bzw. Verfassungsgerichtsbarkeit durchgeführt. Im Rahmen eines Online-Seminars des Europäischen Zentrums für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD) am 12. und 13. November 2020 wurden die Ergebnisse vertieft und diskutiert.