Das Untersuchungsrecht
Das Untersuchungsrecht gilt als das stärkste parlamentarische Kontrollrecht, weil es das Recht auf umfassende Information im Rahmen des Untersuchungsgegenstands gewährleistet. Dementsprechend ist das Recht der Untersuchungsausschüsse sehr detailliert geregelt.
Die Parlamentsdirektion hat dazu das „Handbuch zum Recht der Untersuchungsausschüsse im Nationalrat“ (Stand September 2019) herausgegeben, an welchem Mitarbeiter:innen des RLW mitgewirkt haben. Es stellt das Verfahren genau dar und erklärt es im verfassungs- und parlamentsrechtlichen Zusammenhang.
Parlamentsdirektion (Hg.), Handbuch zum Recht der Untersuchungsausschüsse im Nationalrat (2019) / PDF, 1788 KB.