Überblick
Eine umfassende Aufgabenkritik und Strukturreformen sind im Hinblick auf die primär über ausgabenseitige Maßnahmen angestrebte Haushaltskonsolidierung, die nachhaltige Finanzierbarkeit wirksamer öffentlicher Leistungen und eine moderne öffentliche Verwaltung im Sinne der Bürger:innen, aber auch der öffentlich Bediensteten, weiterhin unumgänglich. Die mit der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform als zentraler Haushaltsgrundsatz eingeführte Wirkungsorientierung weist bei den Zielen, Voraussetzungen und Instrumenten zahlreiche Gemeinsamkeiten mit der Aufgabenkritik auf. Beide Ansätze gehen von der reinen Inputorientierung ab und legen den Fokus auf Output und Outcome, haben als gemeinsames Ziel die Modernisierung der Verwaltung und streben ein zielgruppenorientierteres und effizienteres Leistungsangebot für die Bürger:innen an.
Eine Verbindung der beiden Ansätze erscheint aufgrund der Synergieeffekte naheliegend, könnte jedoch die Reformkapazität der Verwaltung übersteigen. Die wirkungsorientierte Haushaltsführung bietet jedoch sowohl bei der Erarbeitung der Grundlagen als auch auf allen Ausformungsstufen eine Reihe von ausgabenkritischen Reformansätzen und stellt dafür geeignete Instrumente zur Verfügung. Sie kann damit die Funktion eines Katalysators für die Aufgabenkritik erfüllen. Die eigentliche Aufgabenkritik kann auf deren Ergebnisse aufsetzen und in einem davon abgesetzten systematischen Prozess erfolgen.
Helmut Berger (2014): Wirkungsorientierte Haushaltsführung als Chance zur Aufgabenkritik?, Seyfried (Hrsg.), Interne Revision und Aufgabenkritik, LexisNexis, S. 53‑76.