Sachverhalt
Päivi Leino-Sandberg, eine finnische Professorin für Völker- und Europarecht, beantragte für ein Forschungsprojekt beim Europäischen Parlament (EP) Zugang zu einem ablehnenden Beschluss des EP, mit welchem Herrn De Capitani der Zugang zu Triolog-Informationen verweigert wurde („streitiger Beschluss“). Während De Capitani selbst gerichtlich dagegen vorging (und der Beschluss im Frühjahr 2018 für nichtig erklärt wurde), veröffentlichte er denselben bereits 2015 in einem Blog online. Leino-Sandberg wurde der Zugang zum geforderten Beschluss vom EP unter Verweis auf das anhängige Gerichtsverfahren nicht gewährt. Dagegen erhob sie Nichtigkeitsklage, in deren Verlauf das EP eine Feststellung auf Erledigung der Hauptsache beantragte, da ihr der streitige Beschluss bereits – vollständig – im Internet zugänglich sei. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) gab diesem Antrag statt. Dagegen erhob Leino-Sandberg Rechtsmittel vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und betonte unter anderem, dass sie als Forscherin zur Einhaltung akademischer Qualitäts‑, Objektivitäts- und Ethikstandards und somit dazu verpflichtet sei, ausschließlich Informationen aus authentischen Quellen zu verwenden.