Parlamente als Wächter und Netzwerker
Die EU-Verträge sehen zwei Rollen für die Parlamente der Mitgliedstaaten vor: Sie sollen „Wächter“ sein, die Gesetzgebungsakte der EU oder Vertragsänderungen prüfen, aber auch beschränken und verhindern können. Zugleich können sie „Netzwerker“ sein, die neue Initiativen in der EU setzen und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern. In diesem Beitrag werden die Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit von Parlamenten in den EU-Verträgen vorgestellt. Eine genaue Analyse zeigt, dass sich ihre Formulierungen meist auf Appelle zur Zusammenarbeit beschränken. Allerdings wird auch deutlich, dass viele Bestimmungen so verfasst sind, dass sie den Parlamenten gemeinsam die Chance bieten, neue Rollen zu entwickeln und demokratische Diskurse zu fördern.
Christoph Konrath/David Liebich, Interparlamentarische Zusammenarbeit in der EU, Zeitschrift für öffentliches Recht 2014, S. 315-350.