Rechtsmonitorings 22.04.2026

Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (ME)

Rechtsmonitoring zu den Ministerial­entwürfen 80/ME und 86/ME XXVIII. GP

Die Ministerialentwürfe sind abrufbar unter: 80/ME und 86/ME XXVIII. GP

1. Warum sind die Ministerial­entwürfe relevant?

Wenn Personen im Parlamentsshop vor Ort oder online (auch per E-Mail) einkaufen, ist die Parlamentsdirektion Unternehmerin nach dem KSchG, dem FAGG und dem VGG. Diese Gesetze sollen geändert werden: Unternehmerinnen bzw. Unternehmer sollen neue Pflichten treffen, Verbraucherinnen bzw. Verbraucher sollen neue Rechte erhalten.

2. Was soll sich ändern?

a. Rücktrittsfunktion bei Fernabsatzverträgen

  • Verbraucherinnen bzw. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen (etwa bei Bestellungen per E-Mail) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Künftig müssen Unternehmerinnen bzw. Unternehmer eine "Rücktrittsfunktion" vorsehen, wenn Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche (Website) abgeschlossen werden.
  • Die Rücktrittsfunktion soll mehreren Anforderungen entsprechen. Sie soll etwa die Worte "Vertrag widerrufen" enthalten und während der gesamten Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar sein.

b. Neue Informationspflichten

  • Unternehmerinnen bzw. Unternehmer sollen neue Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern treffen.
  • So sollen sie künftig etwa über Gewährleistungsrechte und gewerbliche Haltbarkeitsgarantien mit harmonisierten Mitteilungen und Kennzeichnungen informieren.
  • Außerdem sollen sie über einen "Reparierbarkeitswert" informieren, der die Reparierbarkeit von Waren ausdrückt. Gibt es für eine Ware keinen Reparierbarkeitswert, sollen Unternehmerinnen bzw. Unternehmer bestimmte Informationen der Herstellerinnen bzw. Hersteller weitergeben, etwa über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
  • Sie sollen weiters etwa darüber informieren, dass sich die zweijährige Gewährleistungsfrist künftig um ein Jahr verlängert, wenn eine mangelhafte Ware verbessert wurde.

3. Inkrafttreten und Ende der Begutachtungsfrist

  • Inkrafttreten:
    19. Juni 2026 (Rücktrittsfunktion)
    27. September 2026 (Informationspflichten; anwendbar auf Verträge, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden)
    31. Juli 2026 (Information über Verlängerung der Gewährleistungsfrist; anwendbar auf Vertrage, die nach dem 30. Juli 2026 geschlossen werden)
  • Ende der Begutachtungsfrist:
    20. März 2026 (für 80/ME)
    16. April 2026 (für 86/ME)