Änderung im Plenum des Nationalrats
Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1994 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Straßenbenützungsabgabegesetz und das Kapitalverkehrssteuergesetz geändert werden, mit dem eine Sonderregelung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betroffen wird, weiters das Handelskammergesetz, das Körperschaftssteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Bundesgesetz, mit dem eine Sonderabgabe von Erdöl erhoben wird, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953 geändert werden, mit dem Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz 1994 vorgesehen werden, und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird