Festlegung - in den Sprachen der Gemeinschaften - des gemeinsamen Standpunkts des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Entscheidung über die Aufrechterhaltung einzelstaatlicher Verbote der Verwendung bestimmter Zusatzstoffe bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel (8840/EU XX.GP)

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Festlegung - in den Sprachen der Gemeinschaften - des gemeinsamen Standpunkts des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Entscheidung über die Aufrechterhaltung einzelstaatlicher Verbote der Verwendung bestimmter Zusatzstoffe bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel

Eingelangt am 21.06.1996, Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

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Interinstitutionelle Zahl
Link
95/0085 COD
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Code Sachgebiet
DENLEG 62 Lebensmittelvorschriften
CODEC 397 Mitentscheidungsverfahren
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
17.06.1996 NON: 2455/96 EUTO
1937. Ratstagung (Verkehr) am 17./18.6.1996 (8509/EU XX.GP)
17.06.1996 NON: 2459/96 EUTO
1937. Ratstagung (Verkehr) am 17./18.6.1996 (8517/EU XX.GP)
17.06.1996 NON: 2460/96 EUTO
1937. Ratstagung (Verkehr) am 17./18.6.1996 (8518/EU XX.GP)
20.06.1996 NON: 2519/96 EUTO
Auf der 1937. Tagung des Rates der Europäischen Union (Verkehr) vom 17./18. Juni 1996 sind die A-Punkte in Dokument 7981/96 mit Ausnahme der Punkte 16 und 17 sowie der Punkte 20 bis 35 angenommen worden. Die Liste der A-Punkte für die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (Dok. 8267/96) wurde nicht angenommen. (8708/EU XX.GP)
21.06.1996 NON: 2533/96 EUTO
AUF DER 1937. TAGUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION (VERKEHR) VOM 17./18. JUNI 1996 WURDE AUCH PUNKT 3 NICHT ANGENOMMEN (8786/EU XX.GP)