Zusatzfrage in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage (503/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinrich Neisser zu der Bestimmung der Geschäftsordnung, wonach jede Zusatzfrage in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen muß