Verkürzung der dreistündigen Frist zum Aufruf einer Dringlichen Anfrage (543/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Erklärung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend die gemäß dem in der Präsidialkonferenz hergestellten Einvernehmen ohne Präjudiz erfolgende Verkürzung der im Sinne des § 93 Abs. 3 GOG vorgesehenen dreistündigen Frist zum Aufruf einer Dringlichen Anfrage