EU-V: Tagesordnung
Die Delegationen werden davon in Kenntnis gesetzt, dass der Punkt 3 der Tagesordnung (Sanktionen für Verschmutzungsdelikte) am Vormittag und möglicherweise noch eine Stunde in der Nachmittagssitzung behandelt wird Die Punkte 1 (Umregistrierung) und 2 (Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) werden im Anschluss daran in der Nachmittagssitzung erörtert
Gruppe: Gruppe "Seeverkehr"
betrifft Sitzung am 09.09.2003
Eingelangt am 08.09.2003, Ständige Vertretung (Delaustria)
- NON: 3579/03