Gestaltung der Redezeit durch den Präsidenten (136/GO)

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Gestaltung und Dauer der Redezeit

Festlegung von Gesamtredezeiten für die einzelnen Fraktionen durch den Präsidenten nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 1 GOG