Rs C-513/12; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 41 des ZP zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei bzw. Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 ("stand-still-Klausel") im Hinblick auf eine innerstaatlich vorgesehene Pflicht zur positiven Absolvierung eines Deutschkurses als Vorraussetzung für ein Visum zum Familiennachzug (102633/EU XXIV.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-513/12; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 41 des ZP zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei bzw. Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 ("stand-still-Klausel") im Hinblick auf eine innerstaatlich vorgesehene Pflicht zur positiven Absolvierung eines Deutschkurses als Vorraussetzung für ein Visum zum Familiennachzug

Erstellt am 12.12.2012

Eingelangt am 20.12.2012, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-513/12/0001-V/7/2012)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
17.04.2013 112493/EU XXIV.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-513/12; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 41 des ZP zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei bzw. Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 („stand-still-Klausel“) im Hinblick auf eine innerstaatlich vorgesehene Pflicht zur positiven Absolvierung eines Deutschkurses als Voraussetzung für ein Visum zum Familiennachzug; Streichungsbeschluss

Eingelangt am 24.04.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-513/12/0001-V/7/2013)