EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-457/12; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 der Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG); Anwendbarkeit bei unterschiedlich ausgeprägten Freizügigkeitssachverhalten: Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens im anderen MS; bzw Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz im eigenen Mitgliedstaat, pendelt aber in anderen MS
Erstellt am 19.11.2012
Eingelangt am 26.11.2012, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-457/12/0001-V/7/2012)
Datum
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EU-Datenbanknr.
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Dokument der EU-Vorlage
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Sprache
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Einstufung
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10.04.2013
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111753/EU XXIV.GP
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mehrsprachig
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LIMITE
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EU-Vorlage Europ. GerichtshofRs C-457/12; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 der Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG); Anwendbarkeit bei unterschiedlich ausgeprägten Freizügigkeitssachverhalten: Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens in anderem MS; bzw Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz im eigenen Mitgliedstaat, pendelt aber in anderen MS; Schriftsätze Eingelangt am 17.04.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-457/12/0001-V/7/2013)
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30.05.2013
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116848/EU XXIV.GP
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deutsch
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LIMITE
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EU-Vorlage Europ. GerichtshofRs C-457/12; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 der Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG); Anwendbarkeit bei unterschiedlich ausgeprägten Freizügigkeitssachverhalten: Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens im anderem MS; bzw Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz im eigenen Mitgliedstaat, pendelt aber in anderen MS; Ladung – mündliche Verhandlung: 25. Juni 2013, 9.30 Uhr Eingelangt am 06.06.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-457/12/0001-V/72013)
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17.12.2013
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8181/EU XXV.GP
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deutsch
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LIMITE
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EU-Vorlage Europ. GerichtshofRs C-457/12; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 der Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG); Anwendbarkeit bei unterschiedlich ausgeprägten Freizügigkeitssachverhalten: Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens im anderem MS; bzw Unionsbürger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz im eigenen Mitgliedstaat, pendelt aber in anderen MS; Übermittlung der Schlussanträge Eingelangt am 27.12.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-457/12/0003-V/7/2013)
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