EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-516/16; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse; Förderung (...) („Spinatverarbeitungslinie“) auf einem fremden Grundstück; Verweigerung der Auszahlung einer Beihilfe durch die Agrarmarkt Austria (AMA); Auslegung von Art. 65, 66, 69 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 mit Durchführungsbestimmungen im Sektor Obst und Gemüse und Art. 51 Abs. 7, Art. 64, 65, 68, 69, 70, Anhang IX Nr. 23 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 mit Durchführungsbestimmungen für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (Modalitäten der Berechnung des Werts der vermarkteten Erzeugung, Ausschluss von der Förderung allein aus der örtlichen Lage auf fremdem Grund) sowie Art. 103c, 103d Abs. 2, Anhang I Teil IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Einstufung von Erzeugnissen aus Gemüse, Begriff des „Wertes der vermarkteten Erzeugung“, Förderbarkeit von Investitionen in die Verarbeitung von Erzeugnissen); Entscheidung über die Genehmigung des Operationellen Programms und der Fondsbeträge und den „genehmigten Beihilfebetrag“ als bloße Mitteilung oder förmlich bindende Entscheidung; Anfechtbarkeit; Wert der vermarkteten Erzeugung; Überprüfbarkeit der Frage der Rechtmäßigkeit der Berechnung des Werts der vermarkteten Erzeugung als Basis der Beihilfenobergrenze in Bezug auf einen Bescheid über Auszahlung der finanziellen Beihilfe im Rahmen eines Operationellen Programms gemäß Art. 103g Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007; Gültigkeit von Art. 52 Abs. 6 lit. a, Art. 21 Abs. 1 lit. i der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 und Art. 50 Abs. 3 lit. d, Art. 60 Abs. 7, Anhang IX Nr. 23 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011; Bestimmtheit; Vertrauensschutz für Wirtschaftstreibende; Nicht-Begrenzung der Urteilswirkungen iSd Art. 264 Abs. 2 AEUV; Grundsatz der Rechtssicherheit; Vorlage
Erstellt am 03.11.2016
Eingelangt am 07.11.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-516/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-516/16