EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-240/17; finnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 25 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens; Ausweisung nach Nigeria und Verhängung eines Einreiseverbotes für den Schengen-Raum wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wenn der Drittstaatsangehörige über einen Aufenthaltstitel einer anderen Vertragspartei verfügt; Fragen betreffend die Konsultationspflicht; Vorlage sowie Stellungnahme des vorlegenden Gerichts
Erstellt am 14.06.2017
Eingelangt am 22.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-240/17/0002-V/7/2017)
- EGH: RS C-240/17