EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-438/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 33 Abs. 2 lit. a und der Übergangsbestimmung in Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II-VO); Unzulässigkeit eines vor dem 20. Juli 2015 gestellten Antrags auf internationalen Schutz, wenn bereits in einem anderen Mitgliedstaat subsidiärer Schutz zuerkannt wurde; Vorlage
Erstellt am 21.08.2017
Eingelangt am 23.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-438/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-438/17