BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
(56683/EU XXV.GP)
BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Erstellt am 20.02.2015 von: Umwelt, Bildung, Jugend, audiovisuelle Medien und Sport
Eingelangt am 20.02.2015, U32 Übermittlung
RAT: 5878/15
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
20.02.2015
56682/EU XXV.GP
RAT: 5878/15
englisch
LIMITE
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
COUNCIL DECISION establishing the position to be adopted on behalf of the European Union within the seventh meeting of the Conference of the Parties to the Rotterdam Convention as regards the amendments of Annex III to the Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade
Eingelangt am 20.02.2015, U32 Übermittlung
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Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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