Rs C-365/15; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Zollrecht; Ist Art. 241 der VO (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahingehend auszulegen, dass das darin in Bezug genommene einzelstaatliche Recht unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Effektivität eine Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen von dem Zeitpunkt der Zahlung der Abgabenbeträge bis zur Auszahlung der Erstattungsbeträge auch in den Fällen vorsehen muss, in denen der Erstattungsanspruch nicht bei einem einzelstaatlichen Gericht eingeklagt worden ist?; Vorlage (74607/EU XXV.GP)

EGH: RS C-365/15 LIMITE
12.08.2015
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-365/15; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Zollrecht; Ist Art. 241 der VO (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahingehend auszulegen, dass das darin in Bezug genommene einzelstaatliche Recht unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Effektivität eine Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen von dem Zeitpunkt der Zahlung der Abgabenbeträge bis zur Auszahlung der Erstattungsbeträge auch in den Fällen vorsehen muss, in denen der Erstattungsanspruch nicht bei einem einzelstaatlichen Gericht eingeklagt worden ist?; Vorlage

Erstellt am 12.08.2015

Eingelangt am 13.08.2015, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-365/15/0001-V/7/2015)

 
Datum Dok.Nr.
Art Betreff
13.04.2016 RAT: 7888/16 EUST
Affaire portée devant la Cour de justice Affaire C-365/15 (Wortmann-Hauptzollamt Bielefeld) - Renvoi préjudiciel - Article 241 du règlement n° 2913/92 du Conseil du 12 octobre 1992 (Code des douanes communautaire) (99835/EU XXV.GP)