Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: politische Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Alpe-Adria (11/GO)

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur

Aufklärung über folgende Fragestellungen:

I. Aufsichtswesen, Prüfberichte und Veranlassungen der Aufsicht bzw. des Ministeriums

1. Wie viele Prüfungen und Prüfberichte der Notenbank bzw. der FMA zum Hypo Alpe-Adria Komplex sind seit dem Jahr 2000 durchgeführt bzw. verfasst worden und dem Finanzministerium bekannt?

2. Wann wurden diese Prüfungen bzw. Prüfberichte durchgeführt bzw. die Berichte verfasst und angenommen?

3. Gab es bei diesen Prüfungen bzw. Prüfberichten Hinweise auf etwaige Malversationen, etwa Gesetzesverletzungen, Verstöße gegen Verordnungen der Aufsicht oder sonstige Regelverletzungen ?

4. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend die unterdotierte Eigenmittelausstattung (BWG § 22 Abs. 1)?

5. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend die Anrechenbarkeit von Kernkapitalbestandteilen (§§ 23 und 24)?

6. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend das Klumpenrisiko bei Großveranlagungen (§27/4)?

7. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlende Eigenmitteleinbringung (§39/1)?

8. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlendes Risikomanagement und fehlende Sorgfaltspflichten bezüglich Geldwäsche (§ 39/1 und § 39/2)?

9. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend mangelhafte Kontrollen und Mitteilungen im Zusammenhang mit Geldwäsche (§ 40/4)?

10. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend Falschmeldungen zu den Eigenmitteln (§74)?

11. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlende Großkreditmitteilungen (§ 75)?

12. Wie viele Berichte haben die vom Finanzministerium entsandten Staatskommissäre dem BMF und/oder der FMA in diesem Zeitraum übermittelt?

13. Welchen Inhalt hatten diese Berichte? Gab es kritische Anmerkungen und entsprechende Anregungen?

14. Gab es seitens der Staatskommissäre Hinweise auf allfällige Verstöße wie in den Fragen 4 bis 11?

15. Wie viele Prüfberichte mit welchem Ergebnis hat das Finanzministerium seit 2000 nach §16(4) FMABG in Auftrag gegeben?

16. Welche anderen Handlungen wurden seitens Ihres Ministeriums in Zusammenhang mit der Aufsicht über die Hypo Alpe-Adria seit 2000 gesetzt?

II. Haftungen des Landes Kärnten

17. In welcher Art und Weise hat sich das Finanzministerium mit den verschiedenen Haftungen des Landes Kärnten befasst?

18. Seit wann und in welcher Höhe hat das Land Kärnten die Finanzierungs-möglichkeiten der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in Anspruch genommen und zu welchen Bedingungen wurden diese Finanzierungen durchgeführt?

19. Wurden seitens des Finanzministeriums Auflagen mit dieser Art Finanzierung angestrebt und/oder verknüpft?

III. 900 Mio. Euro Partizipationskapital im Jahr 2008

20. Wer hat rund um den 23. Dezember 2008 entschieden, 900 Mio. Euro Steuergeld an Partizipationskapital in die Hypo Alpe-Adria zu geben?

21. Wer wurde vom Mehrheitseigentümer BayernLB für die Sondierung und Vorentscheidung kontaktiert und wer hat die diesbezüglichen Verhandlungen geführt?

22. Welche konkrete Verhandlungsposition hat der Minderheitseigentümer Grazer Wechselseitige (GRAWE) dem Bund gegenüber eingenommen?

23. Welche Entscheidungsgrundlagen gab es und sind diese in ihrem Haus ausreichend dokumentiert?

24. Wurde die Plausibilität dieser Entscheidungsgrundlagen bzw. der daraus resultierenden Vorschläge geprüft?

a. Wenn ja, von wem und was war das Ergebnis dieser Prüfung?

25. Warum wurde im Dezember 2008 von der OeNB im Zusammenhang mit der erwähnten Gewährung von Partizipationskapital eine „Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich“ erstellt?

26. War diese Stellungnahme mitausschlaggebend für die Entscheidung des Finanzministeriums?

27. Gibt es Hinweise, dass aus Ihrem Ministerium auf die an dieser Stellungnahme Mitwirkenden oder sonstigen Beteiligten Einfluss ausgeübt wurde?

28. Wie wurden im Finanzministerium folgende Aussagen beurteilt?

a. „Die HGAA würde auch ohne staatliche Unterstützung nach der erfolgten Rekapitalisierung des Hauptaktionärs Eigenmittelquoten halten, die über den regulatorischen Mindestvorschriften liegen. Die kurzfristige wie auch mittelfristige Liquiditätssituation stellt sich als zufriedenstellend dar. Nach den Verlusten in den Jahren 2007 und 2008, in denen vor allem ein Bereinigungsprozess im Kreditportfolio vorgenommen wurde, plant die HGAA für 2009 und Folgejahre Gewinne.“

b. „In Bezug auf die wirtschaftliche Lage der HGAA ist insbesondere anzuführen, dass die HGAA auf Basis eines weitgehend bereinigten Kreditportfolios für 2009 einen Gewinn in Höhe von 225 Mio. EUR plant.“

c. „… dass auf Basis der vorgelegten Planungsrechnung eine Deckung der angenommenen jährlichen Bedienung des Partizipationskapitals innerhalb der errechneten Bandbreiten bei Zinssätzen von 8%, 9% und 9,3% möglich erscheint“

29. Wie hat das Finanzministerium auf die völlige Relativierung dieser obigen Aussagen – wie sie am 15. Mai 2009 Mag. Lejsek übermittelt wurden – reagiert?

30. Hat das Finanzministerium versucht, die divergierenden Aussagen der Stellungnahme bzw. der erwähnten Relativierung mit früheren Kontrollberichten, Aufsichtsfeststellungen und -handlungen abzuklären?

a. Wann, von wem und in welcher Weise wurde das erledigt?

b. Wenn nein, warum nicht?

IV. Verstaatlichung und Kontakte zur BayernLB sowie zum Freistaat Bayern

31. Welche Entscheidungsgrundlagen gab es für die Gewährung des Partizipationskapitals im Jahre 2008?

32. Wie lief der Verstaatlichungsprozess ab?

33. Welche vorbereitenden Kontakte und Gespräche fanden zwischen österreichischen und bayrischen Stellen statt?

34. Welche Personen waren beteiligt und was waren ihre Aufgaben?

35. Welche Unterlagen standen der österreichischen Seite zur Verfügung, waren sie vollständig, korrekt und aussagekräftig?

36. Welche Schritte wurden von österreichischer Seite unternommen, tiefergehende Informationen im Sinne einer Due Diligence zu erhalten?

37. Wie war die wirtschaftliche Lage der Bank zum Zeitpunkt der Verstaatlichung, wie stellte sich ihr Risikoprofil dar?

38. Gab es stärkere Veränderungen bei wirtschaftlicher Lage und Risikoprofil seit Beginn des Jahres 2009 und was waren die Gründe dafür?

39. Wie wurde der Ankauf von Seiten der Republik dokumentiert? Ist diese Dokumentation ausreichend und vollständig?

40. Welche Szenarien existierten, sind diese plausibel und war die Entscheidung zur Verstaatlichung daraus schlüssig ableitbar?

41. Von wem wurden die Verträge entworfen und wer leistete beratend Unterstützung?

42. Ist der Kaufvertrag mit anderen Bank-Kaufverträgen vergleichbar, enthält er ähnliche Absicherungen und Vorkehrungen gegen unvorhergesehene Entwicklungen?

43. Wie sind die Vertragsinhalte im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu bewerten?

44. Welche Grundlagen (Bewertungen, Gutachten etc.) gab es dafür, die Bank als „systemrelevant“ einzustufen?

45. Wie läuft das Beihilfeverfahren mit der EU in den einzelnen Schritten ab, welche Maßnahmen wurden gesetzt, welche Auflagen erteilt und akzeptiert?

46. Wie sind die Verantwortlichkeiten, Abläufe und Ergebnisse bei den Verhandlungen der Republik mit der EU zu bewerten?

47. Wie sind die weiteren Aktivitäten des Eigentümers im Zusammenhang mit der Implementierung, Kontrolle und Umsetzung der Auflagen zu bewerten?

V. „Task Force“ und Finanzmarktbeteiligungs-AG

48. Gibt es im Finanzministerium Hinweise auf ein Kontrollversagen der Notenbank, unzweckmäßige Handlungen oder Unterlassungen der Notenbank bis zum Sommer 2008?

49. Gibt es im Finanzministerium Hinweise auf ein Kontrollversagen der Notenbank, unzweckmäßige Handlungen oder Unterlassungen der Notenbank ab dem Sommer 2008?

50. Arbeitet das Finanzministerium im Sinn der gesetzlichen Vorgaben und sonstiger Rechtsrahmen in zweckmäßiger Weise mit der Notenbank, der FMA und der Stellen für Geldwäschebekämpfung zusammen?

51. Wie äußerte sich das Finanzministerium unter ihren AmtsvorgängerInnen und heute zum schwerwiegenden Vorhalt des Rechnungshofes in seinem Bericht Bankenpaket (Bericht Band 2012/9, veröffentlicht am 26.9.2012) zu folgender Feststellung: „Die FIMBAG Finanzmarktbeteiligungs-AG des Bundes führte die ihr übertragenen Auflagenkontrollen unzureichend durch, weil sie die vertraglich eingeräumten Buch-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrechte nicht ausübte.“?

VI. Jahrelanges Nicht-Handeln und Insolvenzverschleppung

52. Warum wurde die Entscheidung zu einer Abwicklungseinheit für die Hypo Alpe-Adria nicht schon vor vier Jahren getroffen?

53. Warum wurde der Vorschlag des damaligen Finanzstaatssekretärs Schieder, der schon vor drei Jahren eine Abwicklungseinheit in Form einer „bad bank“ vorgeschlagen hatte, nicht umgesetzt?

54. Wie und wann hat das Finanzministerium auf das harsche Schreiben von Wettbewerbskommissar Almunia vom 15. Mai 2012 bezüglich der dort schon festgestellten jahrelangen Versäumnisse bezüglich wettbewerbskonformer Pläne zur Lösung des Hypo Alpe-Adria Problems reagiert?

VII. Abwicklungsvarianten, Gläubigerbeteiligung und Verpflichtung der Voreigentümer

55. Welche Informationen gibt es im Finanzministerium oder im Hypo Alpe-Adria Komplex selbst zu den Erstzeichnern der Bankanleihen?

a. Wer sind diese Anleihezeichner?

56. Welche Informationen gibt es im Finanzministerium, im Hypo Alpe-Adria Komplex selbst oder bei den zuständigen Clearingstellern über die derzeitigen Halter dieser Anleihen?

a. Wer sind die derzeitigen Halter der Anleihen?

57. Geht man im Finanzministerium davon aus, dass diese Anleihebesitzer redlich, seriös und also besonders schützenswert sind?

58. Gibt es außer den bereits jetzt vom Bund behafteten Anleihen weitere Versprechungen des Bundes – und damit der österreichischen SteuerzahlerInnen – Hypo Alpe-Adria Anleihen zu behaften?

59. Gibt es Versprechungen des Bundes in die Haftungen des Landes Kärnten einzutreten?

60. Warum wurde das Wyman-Gutachten nicht den Abgeordneten des Finanzausschusses zur Verfügung gestellt?

a. Gibt es einen unumgänglichen vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Hinderungsgrund dafür?

b. Haben Sie Ihre Antwort auf eine diesbezügliche Frage der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde vom 29.1.2014 (502/J) auf Ihre Richtigkeit hin überprüft?

61. Welche (konkreten) Kosten und Risken hat die Task Force in den 20 Optionen errechnet?

62. Worauf ist die total unterschiedliche Bewertung der Varianten einer geordneten Insolvenz bzw. eines „bail-in“ im Wyman-Gutachten und dem Task-Force-Bericht zurückzuführen?

63. Stimmt es, dass das Finanzministerium ein neues Gutachten bei der Beratungsfirma Oliver Wyman zu den Vor- und Nachteilen einer Insolvenz in Auftrag gegeben hat?

a. Wenn ja, was ist der genaue Gegenstand des Auftrages, wann wird das Ergebnis vorliegen und wann werden Sie dieses Gutachten dem Finanzausschuss des Parlaments vorlegen?

64. Welche Bemühungen gibt es seitens des Finanzministeriums den Voreigentümer Grazer Wechselseitige (GRAWE) an den Milliardenkosten der Abwicklung zu beteiligen?

a. Wie groß war der Anteil der GRAWE am Eigentum der Hypo Alpe-Adria zum Zeitpunkt der Verstaatlichung?

b. Wie groß ist die finanzielle Beteiligung der GRAWE an den bisher aufgelaufenen Kosten der Hypo-Havarie?

c. Wie groß soll nach Meinung des Finanzministeriums die noch zu leistende finanzielle Beteiligung der GRAWE an der Hypo-Havarie sein?

65. Welche Bemühungen gibt es seitens des Finanzministeriums den Voreigentümer BayernLB an den weiteren Milliardenkosten der Abwicklung zu beteiligen?

a. Wie groß war der Anteil der BayernLB am Eigentum der Hypo Alpe-Adria zum Zeitpunkt der Verstaatlichung?

b. Wie groß ist die finanzielle Beteiligung der BayernLB an den bisher aufgelaufenen Kosten der Hypo-Havarie?

c. Wie groß soll nach Meinung des Finanzministeriums die noch zu leistende finanzielle Beteiligung der BayernLB an der Hypo-Havarie sein?

66. Wird die Irrtumsanfechtung zum Kaufvertrag im Rahmen der Verstaatlichung gegenüber der BayernLB verfolgt und zum Beispiel von der Finanzprokuratur entsprechend seriös und vertiefend vorbereitet?

VIII. Beraterverträge und -kosten

67. Ende November 2013 wurde medial verlautbart, dass die Hypo Alpe-Adria 300 Millionen Euro an Beratungshonoraren gezahlt habe. An welche Unternehmen wurden die Beratungsleistungen wann und in welcher Höhe vergeben?

68. Geht das Finanzministerium diesen Behauptungen nach und wird es gegebenenfalls in seiner Eigentümerverantwortung einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Beraterverträgen einfordern?

IX. Politischer Filz mit Banken und Finanzinstitutionen

69. Welche Verflechtungen und Netzwerke gibt es zwischen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen mit den Aufsichts- und Entscheidungsorganen BMF, Kabinette des BMF, FMA, OeNB und den Stellen der Geldwäschebekämpfung?

X. Offenlegung aller Parteispenden

70. Von welchen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen gab es seit dem Jahr 2000 Spenden oder andere Zuwendungen an politische Parteien oder deren Vorfeldorganisationen bzw. Unternehmen?

71. Wie und in welcher Höhe wurden diese Zuwendungen getätigt?

72. Gibt es Verdachtsmomente auf konkrete Gegenleistungen oder sonstige Entgegenkommen seitens der begünstigten Parteien?