Hinweis auf die Möglichkeit, Wortmeldungen im Falle von wiederholten Ordnungsrufen nicht mehr entgegen zu nehmen (171/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Hinweis des Präsidenten Karlheinz Kopf auf die Möglichkeit gemäß § 102 Abs. 3 GOG, Wortmeldungen eines Abgeordneten im Falle von wiederholten Ordnungsrufen für den Rest der Sitzung nicht mehr entgegen zu nehmen