EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-112/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein; Verpflichtung zur Anerkennung eines Führerscheins, dessen Ausstellung auf einem Umtausch nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG beruht; Möglichkeit der Ablehnung der Anerkennung des umgetauschten Führerscheindokuments, wenn der Umtausch durch den Ausstellerstaat zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, in welchem der Mitgliedstaat, der die materielle Fahrberechtigung ausstellte, diese bereits entzogen hatte; Vorlage
Erstellt am 04.04.2019
Eingelangt am 08.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-112/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-112/19