Rs C-509/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Zollrecht; Auslegung des Art. 71 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Unionszollkodex); Sind die Entwicklungskosten für eine Software, die in der Europäischen Union erarbeitet, dem Verkäufer unentgeltlich vom Käufer zur Verfügung gestellt und auf das eingeführte Steuergerät aufgespielt wurde, dem Transaktionswert für die eingeführte Ware hinzuzurechnen?; Vorlage (73289/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-509/19 LIMITE
13.08.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-509/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Zollrecht; Auslegung des Art. 71 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Unionszollkodex); Sind die Entwicklungskosten für eine Software, die in der Europäischen Union erarbeitet, dem Verkäufer unentgeltlich vom Käufer zur Verfügung gestellt und auf das eingeführte Steuergerät aufgespielt wurde, dem Transaktionswert für die eingeführte Ware hinzuzurechnen?; Vorlage

Erstellt am 13.08.2019

Eingelangt am 14.08.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-509/19/0001-V 6/2019)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
11.06.2019 RAT: 10016/19 EUST
Impact of the CJEU Judgments of 27 May 2019 in Joined Cases OG (C-508/18) and PI (C-82/19 PPU) and Case PF (C-509/18) - Questionnaire by Eurojust and compilation of replies (67795/EU XXVI.GP)