EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-258/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 63 Abs. 1 AEUV; Gewerbesteuer; (Wieder-)Hinzurechnung nur solcher Dividenden zur Bemessungsgrundlage der Ermittlung der Gewerbesteuer einer Körperschaft, die aus (Streubesitz-)Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften stammen, während Dividenden aus (Streubesitz-)Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz im betreffenden Mitgliedstaat nicht ab- bzw. wiederhinzugerechnet werden; Vorlage
Erstellt am 24.05.2022
Eingelangt am 25.05.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.384.327)
- EGH: RS C-258/22