Rs C-834/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Begriffs „Teilzeitbeschäftigter“ iSd. Paragraf 2 der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeitarbeit (Anhang der Richtlinie 1997/81/EG) und des Begriffs „befristet beschäftigter Arbeitnehmer“ iSd. Paragraf 2 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); Klage einer ehrenamtlichen Richterin (Giudice Onorario di Tribunale) auf Zahlung der Vergütungsdifferenz, die zwischen ehrenamtlichen Richtern und ordentlichen Richtern besteht; Frage, ob die nationale Praxis wonach ehrenamtliche Richter – die dieselben Tätigkeiten ausüben wie ordentliche Richter – nicht als „Arbeitnehmer“ iSd genannten Vorschriften qualifiziert werden, unionsrechtswidrig ist; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Urteilsverkündung in der Rs C-658/18 (10498/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-834/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Begriffs „Teilzeitbeschäftigter“ iSd. Paragraf 2 der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeitarbeit (Anhang der Richtlinie 1997/81/EG) und des Begriffs „befristet beschäftigter Arbeitnehmer“ iSd. Paragraf 2 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); Klage einer ehrenamtlichen Richterin (Giudice Onorario di Tribunale) auf Zahlung der Vergütungsdifferenz, die zwischen ehrenamtlichen Richtern und ordentlichen Richtern besteht; Frage, ob die nationale Praxis wonach ehrenamtliche Richter – die dieselben Tätigkeiten ausüben wie ordentliche Richter – nicht als „Arbeitnehmer“ iSd genannten Vorschriften qualifiziert werden, unionsrechtswidrig ist; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Urteilsverkündung in der Rs C-658/18

Erstellt am 05.02.2020

Eingelangt am 07.02.2020, Bundesministerium für Justiz (2020-0.084.962)