EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-281/22; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OLG Wien); Auslegung von Art. 31 Abs. 3 Unterabsatz 1 und Art. 32 der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft; grenzüberschreitende Ermittlungen; Erforderlichkeit einer richterlichen Genehmigung einer Maßnahme nach dem Recht des Mitgliedstaats des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts; Fragen zum erforderlichen Umfang einer solchen richterlichen Überprüfung, insbesondere in Hinblick auf gerichtliche Strafbarkeit, Tatverdacht, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit; Frage, ob bei der Prüfung zu berücksichtigen ist, ob die Zulässigkeit der Maßnahme bereits von einem Gericht im Mitgliedstaat des betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalts nach dem Recht dieses Mitgliedstaats geprüft wurde; Vorlage
Erstellt am 16.06.2022
Eingelangt am 20.06.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.441.391)
- EGH: RS C-281/22