EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-280/22; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Verpflichtung zur Aufnahme und Speicherung von Fingerabdruckdaten in Personalausweisen; Frage der Gültigkeit von Art. 3 Abs. 5 und Abs. 6 und Art. 14 der Verordnung (EU) 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben und deren Vereinbarkeit mit Art. 16 und Art. 21 AEUV, Art. 7, 8 und 52 GRC, einzelnen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679, der Richtlinie (EU) 2016/680 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725, soweit diese vorschreiben, dass zwei Fingerabdrücke des Personalausweisinhabers in einem interoperablen digitalen Format auf einem Speichermedium zu speichern sind bzw. die Fingerabdruckdaten auf Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten in der Form zu speichern sind, dass ein digitales Bild der Fingerabdrücke auf einem elektronischen Mikrochip, der drahtlos/kontaktlos ausgelesen werden kann, gespeichert wird; Schutz der Privatsphäre und Sicherstellung der Integrität und der Vertraulichkeit von verarbeiteten Fingerabdruckdaten; Vorlage
Erstellt am 21.06.2022
Eingelangt am 22.06.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.449.061)
- EGH: RS C-280/22